Gesetzeslage nach dem Tod eines Babies

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Wann spricht man von einer Fehlgeburt?

Als Fehlgeburt bezeichnet man den Verlust des Kindes, noch bevor es lebensfähig ist, bzw. wenn das Baby ein Geburtsgewicht unter 500g hatte. Es wird zwischen früher Fehlgeburt (bis zur 16.SSW) und zwischen spätem Abort (von der 17.SSW bis ca. 25.SSW) unterschieden.

Ab einem Geburtsgewicht von 500g ist ein Baby bestattungspflichtig. In der Regel kann man auch auf Wunsch Babies unter 500g beerdigen lassen. Da es jedoch für so kleine Babies keine Geburtsurkunde gibt, sollte man dieses Forumular ins Krankenhaus mitnehmen, welches dann dem Bestatter weitergeleitet werden kann.

Mittlerweile bieten die meisten großen Städte an, generell alle fehl-und totgeborenen Kinder zu beerdigen. Die Zeiten, in denen unsere fehlgeborenen Kinder unter 500g einfach als Abfall weggeworfen werden, sind größtenteils vorbei.

Die Kinder werden in anonymen Grabfeldern sammelbestattet. An den Kindergräberfeldern findet man einen Gedenkstein für alle verstorbenen Kinder, an der man Blumen, o.ä. für sein Kind ablegen kann. Da es sich bei diesen Sammelbestattungen um Wiesengräber handelt, entfällt allerdings die Grabpflege.

 

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